Der Werkstattrat
Der Werkstattrat (WR) vertritt als übergreifendes Gremium die Interessen der Beschäftigten aller Betriebsstätten der GWK. Der Werkstattrat besteht aus sieben gewählten Vertretern.
Einige Aufgaben des Werkstattrates sind:
- Vertretung der Interessen der Beschäftigten gegenüber der Geschäftsführung
- Überwachung der Einhaltung der Werkstattverträge und der arbeitsrechtlichen Grundsätze
- Mitarbeit bei der Entwicklung von Lohngrundsätzen
Die GWK wählt streng nach der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung. Dies bedeutet, dass keine eigenen Werkstatträte in den jeweiligen Betriebstätten gewählt werden. Vielmehr gibt es einen gemeinsamen Stimmzettel, wo Bewerber aller Betriebsstätten mit Foto, Name und Betriebsstätte aufgelistet sind. Stellt sich nach der Wahl heraus, dass Betriebsstätten nicht im Werkstattrat vertreten sind, kann der Betriebsstättensprecher der betroffenen Werkstatt als Gast ohne Stimmrecht an den Werkstattratssitzungen teilnehmen.